Eigentlich war es keine große Überraschung mehr, als das Bundesministerium für Finanzen (BMF) eine verpflichtende Nutzung von elektronischen Rechnungen im B2B-Bereich in den Raum gestellt hat. Nur der relativ enge Zeitrahmen, nämlich die Umsetzung bis zum 01.01.2025, kam dann doch unerwartet.

Und auch wenn aktuell Karenzzeiten, Bagatellgrenzen und ähnliche aufschiebende Elemente diskutiert werden (eine gute Zusammenfassung findet man hier bei der IHK), so scheinen doch die Rahmenbedingungen für die Diskussion klar gesetzt zu sein:

  • Die Pflicht für E-Rechnungsformate kommt, und in absehbarer Zeit wird jedes Unternehmen betroffen sein.
  • Ziel der Einführung ist die Überführung der Umsatzsteuerverfahren in einen digitalen Prozess („VAT in the Digital Age – ViDA“)
  • Der technische Standard in Deutschland wird sich an der aktuellen E-Rechnungspflicht für öffentliche Auftraggeber (XRechnung über Peppol) orientieren.

 Es wird also Zeit, dass sich nun alle Unternehmen mit der elektronischen Rechnung auseinandersetzen, zumal es dort auch Vorteile für die Unternehmen gibt, z. B. bei Transaktionen mit dem Ausland, wo digitale Rechnungen teilweise längst zum Standard gehören; oder als Teil der eigenen Digitalisierungsstrategie zur Effizienzsteigerung und als Gegenmaßnahme zum Fachkräftemangel.  Zu den Vorteilen der E-Formate haben wir kürzlich erst bei it-daily einen Fachbeitrag veröffentlicht.

Falls Sie die eigenen Möglichkeiten ausloten wollen, eine Beratung zur Umsetzung benötigen oder auch über SmartPath Rechnungen versenden und/oder empfangen wollen, sprechen Sie uns gerne an und machen Sie einen Termin mit uns.

 

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