Der Gesetzgeber hat als Konjunkturmaßahme beschlossen, die gültigen Umsatzsteuersätze im zweiten Halbjahr 2020 von 19 auf 16 bzw. von 7 auf 5 Prozent zu senken. Die gute Nachricht für unsere Kunden ist hierbei, dass Sie für die Übertragung der elektronischen Rechnungen nichts weiter machen müssen.
SmartPath überträgt elektronische Rechnungen, Gutschriften und sogar Gebührenbescheide so flexibel, dass jeder beliebige Umsatzsteuersatz übertragen werden kann. Es können dabei sogar Positionen mit unterschiedlichen Steuersätzen in einer Rechnung übertragen werden. Diese Flexibilität erlaubt es uns, ohne weitere Umstellung Rechnungen zu versenden und zu empfangen. Sie müssen als Kunde als nichts weiter tun. Und das Beste ist: Das Ganze gilt auch im Januar 2021, wenn voraussichtlich die alten Steuersätze wieder gelten.
Sie wollen mehr dazu erfahren? Sprechen Sie uns gerne an, wir stehen unter +49 30 443 232 50 oder unter info@capevision.de gerne zur Verfügung!